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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB /  Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma Preis-Bulle Vertriebshandels GmbH

Muraunberger Str. 5, 9300 St. Veit an der Glan

 

1.Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.

1.2...Abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so ändert dies nichts an der Restgültigkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Angebote, Bestellungen, Änderungen und Stornierung

2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend.

2.2. Verkäufe, Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Verkäufe, die von unseren Reisenden getätigt wurden, werden daher erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend

2.3. Wird ein erteilter Auftrag vom Käufer, nachträglich vom Käufer wieder storniert ist ein sofortiger Schadenersatz von 25 % des Auftragswertes an den Verkäufer zu bezahlen.

3. Angaben

3.1 Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten, Onlineshops etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben vorbehalten.

4. Preise

4.1. Unsere Preise liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.

4.2. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten.

4.3. Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, mit Verpackung und verstehen sich  in Euro ohne Umsatzsteuer.

5. Lieferungen, Gefahrenübergang

5.1. Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, freibleibend.

5.2. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne daß deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.

5.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferung behandelt werden.

5.4. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

5.5.Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, an die Post oder die Bahn, auch wenn „Frachtfreie Lieferung“ vereinbart wurde.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen unser Eigentum.

6.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muß, daß er unsere Forderung bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.

6.3 Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen schon jetzt unwiderruflich an uns ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Bücher zu vermerken.

6.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechts unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden, der Käufer hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, schad-und klaglos zu halten.

6.5. Der Käufer tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche im voraus an uns ab.

6.6. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlung einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.

6.7. Der Käufer ist verpflichtet, uns über den Verbleib oder eine allfällige Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, unter Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers, Auskunft zu geben.

6.8. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

7. Zahlung

7.1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum, zu bezahlen.

7.2. Bei Teillieferungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.

7.3. Eingeräumte Rabatte, Boni, etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.

7.4. Wechsel und Schecks werden mit unserer ausdrücklichen Zustimmung nur unter Vorbehalt und nur zahlungshalber entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als endgültige Bezahlung. Alle Spesen, Gebühren und Kosten gehen, auch bei Weitergabe oder Prolongation, zu Lasten des Käufers, sie sind im Voraus bar zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlage, Protest und/ oder Nichteinlösung eines Wechsels übernehmen wir keine Haftung. Bei Wechsel- und Scheckzahlung wird kein Skonto gewährt.

7.5. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Weiters verpflichtet sich der Käufer bei Überschreitung des Zahlungsziels aus welchem Grund auch immer neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 10 % per Monat die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist außerdem damit einverstanden, daß Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.

7.6. Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

7.7. Fällige Gegenforderungen können gegen unsere Ansprüche nur dann aufgerechnet werden, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist.

7.8. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.

7.9. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüber bestehenden Verpflichtung erfüllt hat.

7.10. Alle Zahlungen an uns sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Kosten und Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von uns anzurechnen.

7.11. Alle Zahlungen müssen mit schuldbegleichender Wirkung ausschließlich auf das Konto AT26 3947 5000 0005 9725 , BIC RZKTAT2K475 überwiesen werden.

8. Beanstandungen

8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.

8.2. Unseren Reisenden gegenüber erhobene Mängelrügen sind für uns unverbindlich.

8.3. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist 9300 St. Veit/Glan.

9.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Käufer ist österreichisches Recht anzuwenden.

9.3. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 9300 St. Veit/Glan vereinbart.

10. Zessionsverbote

10.1. Zessionsverbote können von uns nicht anerkannt werden.

 

Stand September 2014

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